Kann ich als Minderjähriger gezüchtete Mantiden verkaufen

  • Hallo, ich wollte meine Geister Mantiden züchten und die Nymphen verkaufen aber ich bin Minderjährig daher meine Frage darf ich über die Tiere verkaufen und wenn was müsste ich machen da ich vorhätte das regelmäßig zu machen müsste ich ein klein Gewerbe anmelden ? Danke schonmal im Voraus für alle die antworten :)

  • Hi,

    ich nehm an du bist aus Deutschland?

    Soweit ich weis darfst du Nachzuchten verkaufen solang du unter einem gewissem Umsatz bleibst ohne Gewerbe.
    Den genauen Betrag weiß ich net aber mit Phyllocrania wirst da net drüber kommen ;)


    Wies mim Alter aussieht weis ichs in Deutschland net, in Österreich darfst mit 12 Geschäfte bis 50€ abschliesen und ab 14 bist du Gerichtsfähig.


    Glg Simon :P

    Mantiden sind doch auch nur missgebildete Schaben.

    :twisted:

    Die Kultur von Honigbienen ist kein Naturschutz.

  • Hey Eric!


    Sollte eigentlich kein problem sein. Solange du unter 300-450 Euro (bin mir nicht mehr sicher, welches es von denen genau war) im Monat bleibst musst du kein Kleinunternehmen aufmachen oder Steuern zahlen. Wenn du noch unter 18 bist fällst du unter den bedingt Geschäftsfähigen, heißt du brauchst eben die Erlaubnis deiner Eltern/Erziehungsberechtigten um was zu verkaufen, die aber schon da sein sollte bevor du mit der Zucht überhaupt anfängst ;)


    Gruß Liz

  • Moin...

    Wies mim Alter aussieht weis ichs in Deutschland net, in Österreich darfst mit 12 Geschäfte bis 50€ abschliesen und ab 14 bist du Gerichtsfähig.

    In D ist man bis 7 Jahre nicht geschäftsfähig, ab dem 7ten Geburtstag bedingt/beschränkt geschäftsfähig und ab 18ten unbeschränkt geschäftsfähig.

    (Gerichtsfähig ist man ab 14, mit spätestens 21 kommt dann auch nicht mehr das Jugendstrafrecht zum greifen, aber das ist ein anderes Thema ;P )


    Zur Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen wird meist als Erstes der sogenannte "Taschengeldparagraph" (§110 BGB) herangezogen. Klare Zahlen gibt's hier nicht, es heißt "wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung stehen". Das gilt hauptsächlich für Einkäufe, kann aber auch für Tauschgeschäfte oder eben Verkäufe gelten.

    Achtung, die Eltern können einem solchen "Taschengeldgeschäft" auch nachträglich noch die Zustimmung entziehen!

    In §108 BGB heißt es dazu insbesondere:

    "Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab." Das heißt z.B. - wenn Du dein Fahrrad verkaufst, deine Eltern damit aber (wenn auch erst im Nachhinein) nicht einverstanden sind, muss der Käufer das Fahrrad, und Du den vereinbarten Kaufpreis zurückgeben. Vice Versa könnten Dich deine Eltern auch zwingen, die Playstation zurück zu geben, die Du von deinem Geburtstagsgeld gekauft hast, wenn sie nicht damit einverstanden sind dass Du dir den ganzen Tag Ballerspiele reinziehst oder so ^^


    Das Wichtigste an der Sache ist also, dass Du vorher kurz mit deinen Eltern sprichst, ob die eh nichts dagegen haben, dass Du ein paar Tiere verkaufst ;)


    Die Gewerbe- und Steuerfreibeträge sind im Internet je nach Plattform eher unterschiedlich geregelt, das Internetrecht ist in D leider nicht besonders ausgereift. Via Eb*y (die Autkionsplattform, nicht das Kleinanzeigenportal) wird man z.B. als Händler geführt und muss Steuern abführen, sobald man einen Umsatz von 600€ pro Jahr überschreitet.

    Solange Du dich auf Kleinanzeigenportale oder Abgaben via FB beschränkst (die bislang nicht kontrolliert werden) und keine semiprofessionelle Shopseite aufziehst sollte es dahingehend keine Probleme geben.


    Wie die gesetzliche Regelung für Maximalbeträgen ohne Versteuerung bei "offline-Privatverkäufen" aussieht weiß ich zugegeben aber auch nicht. Solange Du keine regelmäßigen, großen Kontobewegungen hast (also monatlich eingehenden Geldfluss in dreistelliger Höhe oder mehr, abgesehen von Lohn oder Ausbildungsvergütung natürlich) wird da aber keiner nachfragen. Mit ein paar Gottesanbeterinnen kommt man da aber vermutlich eh nicht drüber.


    [Ganz am Ende möchte ich noch kurz darauf hinweisen, dass es sich bei oben geschriebenem Text nicht um eine gültige Rechtsberatung handelt, und ich deshalb nicht haftbar gemacht werden kann ;-* ]


    -Kraehe