Diskussion Rechtslage zum Verkauf: eine Lanze für die Verkäufer brechen

  • Hi,
    wie Ihr ja wisst, züchte ich nicht nur Mantodea, sondern verkaufe auch welche 8) dies ist nicht dazu gedacht, mich zu bereichern, sondern um mein Hobby finanzieren zu können.
    Gerade hier im Forum ist mir aufgefallen, daß etliche user sich ein Angebot machen lassen, sich bis ins kleinste Detail die Haltungs- und Zuchtbedingungen erklären lassen, evtl. nochmal am Preis rumquetschen - und das war es dann! Ich finde das äußerst unhöflich. Kann man dann nicht nochmal eben eine kurze Nachricht schicken, wenn man die Tiere dann doch nicht nimmt?


    Namen werde ich hier nicht nennen, aber ich habe für mich einen Zettel hier liegen, welchen Leuten ich keine Tiere mehr anbieten werde. Wahrscheinlich geht es anderen Verkäufern ähnlich und ich möchte darum bitten, auch als potentielle Käufer Fairness walten zu lassen.


    In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag, Andrea

  • Morgen Sprotte81,


    Und bei so aussagen wäre ich vorsichtig

    Zitat

    wie Ihr ja wisst, züchte ich nicht nur Mantodea, sondern verkaufe auch welche 8) dies ist nicht dazu gedacht, mich zu bereichern, sondern um mein Hobby finanzieren zu können.


    Kann das Finanzamt das ganz schnell anders sehen, da es schon ein paar Jahre braucht bis ein Hobby als Liebhaberei gewertet wird.
    Und dazu musst Du ordentlich Verluste machen mit dem Hobby ;)


    Gruß
    Rafael

  • Hallo Rafael,
    soweit ich weiß, ist der Verkauf von Nachzuchten bis 2000 Euro steuerfrei. Ab diesem Betrag gilt es nicht mehr als Hobbyzucht und müsste demnach als Gewerbe angemeldet werden und wäre steuerpflichtig.
    Das ist jedenfalls bei Wirbeltieren so, wie es sich mit Insekten verhält, im "schlimmsten Fall" genauso. Und an 2000 Euro muss man erstmal kommen :rolleyes:


    Aber wäre mal recht interessant, Gesetztestexte zu haben, an denen man sich orientieren könnte.


    Viele Grüße, Andrea

  • Hallo Sprotte81,


    Das mit den 2000€ Steuerfrei ist quatsch. Das Finanzamt interessiert sich für jegliche Nebeneinkünfte. Egal ob Du Pfandflaschen sammelst oder Nachzuchten verkaufst.
    Du müsstest das in Deiner Steuererklärung angeben. Dem Finanzamt geht es aber primär um den Gewinn der damit erzielt wird.
    Da du geschrieben hast, dass Du Nachzuchten verkaufst um das Hobby zu finanzieren, kann man das so auslegen dass sich das bei Dir trägt.
    Weil ich mache immer miese, wenn ich mir was kaufe,austausche,erweitere etc. bei meinem Hobby.
    Dann gibt es noch bei Tieren (wie das nun bei Wirbellosen genau ist weiß ich auch nicht) die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, Punkt 12.2.1.5.1 . Das sind dann Absatzmengen ab denen die Zucht Gewerblich wird aufgeführt. Und da kommen die 2000€ eher her als vom Finanzamt.


    Gruß
    Rafael

  • Hallo Rafael,
    würde mich interessieren, woher du Deine Infos hast.
    Mir hat vor Jahren ein Finanzbeamter auf der Terraristika gesagt, daß Lebend-Tierverkäufe aus Nachzuchten steuerfrei sind, aber sobald Zubehör zum Verkauf da steht, ist man steuerpflichtig. Eine Freundin von mir hatte nämlich auch Laub, Moose etc. angeboten, sie musste es wegräumen, um eben nicht in die Steuerpflicht zu kommen.


    Ähnliches gab es auf der ersten Terrar-Ruhr, da war das Gewerbeaufsichtsamt dort und hat alle Aussteller dazu verdonnert, einen Gewerbeschein zu besitzen. Die Sache verlief dann für die Lebend-Tier-Verkäufer im Sande.


    Viele Grüße, Andrea

  • Hallo,


    die eine Quelle habe ich Dir ja verlinkt (okay hab es vorhin vergessen, hier der link).
    "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes"
    Da wird unter dem einen Punkt getrennt ab welcher Menge man ins gewerbliche rutscht.
    Mantiden würde ich jetzt unter

    Zitat

    oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM jährlich zu erwarten ist.


    setzen. Und die 4000DM wären jetzt mit den von Dir genannten 2000€. Damit könnte man belegen , woher diese Zahl herkommt.
    Aber, dass würde ja bedeuten ab 2000€ bin ich Gewerbetreibend, muss Gewerbesteuer zahlen, muss §11-Schein besitzen und davor brauche ich gar nichts ???


    Quelle zwei ist bei mir das Finanzamt. Die Intessieren sich für jegliche Einkünfte,Nebeneinkünfte und Gewinne,die müssen in der Steuererklärung angegeben werden.


    Deine Erfahrungen von den zwei Börsen sind für mich total unverständlich.
    Wieso soll ich wenn ich mein gebrauchtes Zubehör auf der Bösres verkaufe Steuerpflichtig sein, klar es sind Einnahmen aber da hätte ich denen meine Spritrechnung und Beleg der Standgebühr hingelegt und es wäre diskutiiert gewesen. Genauso das mit dem Gewerbeschein, sorry da fehlt mir jegliche Begründung und Grundlage.
    Vor allem gibt es auch beim Gewerbeschein unterschiede Kleinunternehmer, Nebengewerbe und Hauptgewerbe.
    Als was wurden alle dort angemeldet ?


    Du darfst nicht alles auf Dich beziehen, was so ein Beamter Dir bei so einer Aktion erzählt ;)
    Die haben wahrscheinlich die anderen Stände gemeint, die zig mal das selbe,neue Zubehörteil OVP hatten ;)
    Das sind dann welche die mit einer Gewinnabsicht dorthin sind und das ist eine ganz andere Grundlage.
    Ausserdem ein Gewerbeschein kostet nicht die Welt ( bei uns in der Gemeinde glaube ich 20€) .

  • Richtig,
    genau auf dieses ein angeführtes Zitat beziehe ich mich. Und es ist auch richtig, daß ich unter 2000 Euro nicht gewerbetreibend bin.


    Natürlich ist das Finanzamt an jeglichen Einkünften interessiert. Wenn ich meiner Mutter ein paar Socken stricke, und sie gibt mir dafür beim schicken Italiener ein Essen aus, ist das ein geldwerter Vorteil. Theoretisch müsste ich das bei meiner Steuererklärung angeben, in der Praxis will das aber keine Steuerbeamter wissen.


    Auf der Terraristika hat uns der Finanzbeamte das so erklärt: Hobby-Nachzuchten sind steuerfrei bis zu einem gewissen WErt (eben jene 2000 Euro), Material eben nicht. Und zu Material gehört eben auch gesammeltes Laub, gekaufte Moose und ein OVP-Terrarium. Ein gebrauchtes Terrarium dagegen nicht. Ist ja auch irgendwie logisch. Die Tiere fallen unter das o.g. Gesetz, zu Verkaufszwecken gesammeltes Laub nicht und für den Weiterverkauf gekauftes Moos auch nicht. Ein gebrauchtes Terrarium ist was anderes als ein OVP, das leuchtet mir alles ein.


    Die Sache dagegen auf der Terra-Ruhr war was ganz anderes: wir wurden wie Verbrecher behandelt, Personalien aufgenommen (wie gesagt vom Recklinghausener Ordnungsamt). Der Veranstalter hat sich da eingeklinkt, sonst würde ja niemand mehr Tiere auf einer Börse anbieten. Der Gewerbeschein hätte entweder in Recklinghausen beantragt werden müssen oder im Heimatort, dann allerdings für "Reisende Tätigkeiten" und auf der jeweiligen Börse hätte man Meldung beim zuständigen Ordnungsamt machen müssen, wieviel man eingenommen hat. Die holen sich dann ihren Anteil vom von meinem Heimatort. Amtsschimmel lässt grüßen.


    Ob der §11 auch für Wirbellose-Gewerbetreibende gilt kann ich rausfinden.


    Vielleicht ist ja mal jemand hier im Forum, der sich als Finanz- oder Steuerbeamter outen kann. Immer her mit Infos, ich finde es sehr interessant, weil die Rechtslage ja so eindeutig nicht ist.


    Viele Grüße, Andrea