Hält jemand Pandinus imperator??

  • Hallo Fabian

    Hey zusammen,
    ich werde erstmal schauen wie es jetzt wirklich ist! Die Biologin bei der ich alles kaufe und so hatte, als ich sie darueber ausgefragt habe, nichts gesagt, dass ich sie nicht halten duerfte! Ich werde dann nochmal nachfragen!
    Also:
    Ich frage nach und erst dann, wenn ich es darf, werde ich mir einen anschaffen! Natuerlich unter richtiger Haltung! ^^


    Viele Gruesse,
    Fabian!!

    Hier findest du Tipps zur Informationsbeschaffung .
    Unter anderem im 6. Posting einen link zur [Blockierte Grafik: http://www.recht-niedersachsen.de/grafik/pfeil_li.gif][Blockierte Grafik: http://www.recht-niedersachsen.de/grafik/pfeil_li.gifVerordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung – GefTVO) ....
    Leider für Niedersachsen , für Nordrhein-
    Westfalen ist im Netz nichts zu finden ,also halte dich bitte an die Tipps .


    http://www.forum-haustiere.de/…g-v-gifttieren_14805.html


    Viel Erfolg und lass uns hören ,wenn du fündig geworden bist


    Grüße


    Edit : Link vergessen ( rot anlaufe )

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Ich ()

  • Hi
    Wußte garnicht ,das Giftige tiere / Pflanzen unter des Chemikaliengesetz fallen





    § 18 ChemG Giftige Tiere und Pflanzen







    Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. November 2010)







    (1)
    Die Bundesregierung wird ermächtigt, soweit es zum Schutz von Leben
    oder Gesundheit des Menschen unter Berücksichtigung der Belange des
    Natur- und Tierschutzes erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit
    Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass Exemplare
    1.bestimmter giftiger Tierartena)nicht eingeführt oder nicht gehalten werden dürfen,b)nur
    eingeführt oder gehalten werden dürfen, wenn geeignete Gegenmittel und
    Behandlungsempfehlungen vom Einführer oder Tierhalter bereitgehalten
    werden, oderc)nur eingeführt oder gehalten werden dürfen, wenn dies der zuständigen Behörde zuvor angezeigt wird,
    2.bestimmter giftiger Pflanzenartena)auf bestimmten Flächen nicht angepflanzt oderb)in Katalogen und Warenlisten nur mit einem Hinweis auf ihre Giftigkeit angeboten werden dürfen.


    Die Erlaubnis zur Haltung nach Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und c kann mit Auflagen verbunden werden.(2)
    Absatz 1 Nr. 1 gilt entsprechend für tote Exemplare giftiger Tierarten
    oder für Teile von diesen. Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b gilt entsprechend
    für giftige Samen, giftiges Pflanz- und Vermehrungsgut sowie
    abgestorbene Exemplare oder Teile giftiger Pflanzenarten.
    (3) § 17
    Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d gilt entsprechend für die in
    Absatz 2 Satz 1 genannten Tierkörper oder deren Teile sowie für
    bestimmte Arten giftiger Samen und abgestorbener Exemplare oder Teile
    giftiger Pflanzenarten.


    Grüße

  • Hallo,


    ich denke, dass sich nun jeder über dieses Thema hier im Klaren ist.


    Ich frage nach und erst dann, wenn ich es darf, werde ich mir einen anschaffen! Natuerlich unter richtiger Haltung! ^^


    Ich hoffe, dass du das auch so meinst, denn das hier:


    Versichern kann ich Dir aber schon eines. Wenn ich mitbekomme, dass Du als Minderjähriger so ein Tier dann doch hast,
    dann werde ich die Landesbehörde in NRW informieren. Schlicht und Einfach aus dem Grund, weil Du nicht einsichtig bist, was mir
    zeigt, dass Du eben in deinem Alter nicht so reif und verantwortungsvoll bist wie Du hier tust. Einer der Admins wird mir dann sicherlich gern deine IP zur Verfügung stellen.


    sind keine leeren Reden von Jenny, auch wenn sie es das nächste Mal etwas netter übermitteln könnte, gelle, rofl :lol:
    Es ist ein heikles Thema, bei dem es vor Allem um die Sicherheit von Menschen geht.
    Also haltet euch daran!


    Liebe Grüße, Tanja

    Die ganze Kunst des Redens besteht darin, zu wissen, was man nicht sagen darf

  • Ich bau das nächste mal ein paar Smilies ein Tanja, dann schauts netter aus als es gemeint ist..........:)
    Sorry, aber bei sowas verstehe ich keinen Spaß.

    Gruß
    Jenny
    ---------------------------------


    Wie poste ich falsch?
    Nachdem ich Google, das Wiki und die Suche
    erfolgreich ignoriert habe erstelle ich zwei bis fünf neue Themen,
    in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text,
    unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann.

  • Abend zusammen,
    ich präsentiere mal meine Ergebnisse:
    1: Ich darf die Tiere nicht kaufen!
    2: In NRW braucht man nur noch Kassenbon mit Nummer und Halten ist kein Problem! (Vorrausgesetzt es wird von Volljährigen gekauft!)
    3: Wenn meine Mutter das Tier kauft, steht es unter ihrer Aufsicht!


    Somit wird meine Mutter einen Skorpion kaufen, darf nach Befragung von anderen auch gefüttert oder ähnliches werden, und die Verantwortung übernehmen falls was passiert!
    Endergebnis. Es wird nicht mein Tier sondern das von meiner Mutter! Traurig aber wahr! :(
    Also wird mein richtiger Traum wohl erst ab 18 wahr! ^^


    Viele Grüße,
    Fabian!!


    P.S. Die Punkte 1-3 habe ich von einer Biologin! KEINE Internetfunde! Viel Spaß!! :D

    Mein Bestand:
    Phyllocrania Paradoxa: x.1.x [Adult]

  • Dann hat deine Biologin von Terraristik und Sachkunde keine Ahnung:D
    Und deine Mutter weiß nicht, auf was sie sich einlässt, weil sie auch keine Ahnung hat.


    Viel Spaß, hoffentlich passiert was.

    Gruß
    Jenny
    ---------------------------------


    Wie poste ich falsch?
    Nachdem ich Google, das Wiki und die Suche
    erfolgreich ignoriert habe erstelle ich zwei bis fünf neue Themen,
    in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text,
    unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann.